Versicherung

Wie bei allen anderen Lebensaktivitäten ist das vorhanden sein einer gültigen und umfassenden Unfall- bzw. Krankenversicherung wichtig und Sache des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist nicht durch mich als Veranstalter versichert.

 

Beförderungsbedingungen Gleitschirm-Passagierflüge (Generali Versicherungen):

1. Die Beförderung aufgrund des ausgestellten Flugscheines unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.08.2005. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier wird mit der Abgabe eines Flugscheines vertraglich beschränkt auf CHF 5'000'000.00 für Tod oder Körperverletzung und CHF 5'000.00 für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen.

2. Leistungen, die dem Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Pilotenn oder vom Luftfahrzeughalter abgeschlossenen Passagierunfallversicherung ausgerichtet werden, sind im vollem Umfang an Schadenersatzzahlungen aus Haftpflichtansprüchen anzurechnen.


 

Mehr Infos zu diesem Thema findest du in meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

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